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Existenzgründung


Als Existenzgründung bezeichnet man den
Beginn einer selbstständigen Tätigkeit im
Haupt- oder Nebenerwerb.

Die Existenzgründung erfolgt formal durch
die Anmeldung der selbstständigen
Tätigkeit beim Gewerbeamt oder bei
Freiberuflern durch Anmeldung der
Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt.

Damit ist der erste Teil der
Existenzgründung abgeschlossen.
Im Nachgang an die Existenzgründung
können weitere Formalitäten auf Sie
zukommen, wie die Pflichtmitgliedschaft
in Kammern und Verbänden.

ECS Unternehmens- und Personal-
beratung unterstützt Sie gerne bei allen
erforderlichen Maßnahmen.



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