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Existenzgründung![]() Als Existenzgründung bezeichnet man den Beginn einer selbstständigen Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb. Die Existenzgründung erfolgt formal durch die Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit beim Gewerbeamt oder bei Freiberuflern durch Anmeldung der Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt. Damit ist der erste Teil der Existenzgründung abgeschlossen. Im Nachgang an die Existenzgründung können weitere Formalitäten auf Sie zukommen, wie die Pflichtmitgliedschaft in Kammern und Verbänden. ECS Unternehmens- und Personal- beratung unterstützt Sie gerne bei allen erforderlichen Maßnahmen. |



